Bedingungen zur Reit- oder Pflegebeteiligung
Die Bedingungen für eine Reitbeteiligung bei uns am Hof sind:
Volljährigkeit, eine solide Ausbildung zum selbständigen Reiten allein mit dem Pferd, die Fähigkeit außerhalb der Gruppe und ohne Reitlehrer zu Reiten und soviel Pferdeerfahrung, dass ein Pferd alleine geführt, versorgt, gepflegt und auch die Stallarbeit selbständig an einem vorher gewählten Tag pro Woche ausgeführt werden kann. Es darf selbständig mit dem Pferd auch am Boden trainiert werden, bei genug Reiterfahrung darf auch geritten werden, bei uns gilt für Mensch und Pferd: alles darf, nichts muss. Ein zuvor bestimmter Wochentag sollte verlässlich zur Betreuung des Pferdes zugesagt werden können. Als Beteiligung für das Pferd wird zusätzlich ein Kostenausgleich im Monat erwartet. Eigene Kinder dürfen mitgebracht werden, sofern die Aufsicht darüber auch während der Beschäftigung mit dem Pferd gesichert ist. Die Zusage für eine Beteiligung wird nach einem Probemonat entschieden.
In Ausnahmefällen kann über eine RB vor der Volljährigkeit gesprochen werden. Sollte nicht genügend Reit- oder Pferdeerfahrung vorhanden sein, biete ich meinen regelmäßigen Beteiligungen Unterricht auf Basis der Psyche und Verhaltensweise der Pferde mit der Kommunikation über Körpersprache am Boden und im Sattel zu besonderen Konditionen an.
Eine erste Einführung in unsere besondere Arbeit mit den Pferden ist verpflichtend.
Die Bedingungen für eine Pflegebeteiligung bei uns am Hof sind:
Volljährigkeit und soviel Pferdeerfahrung, dass ein Pferd alleine geführt, versorgt, gepflegt und auch die Stallarbeit selbständig an einem vorher gewählten Tag pro Woche ausgeführt werden kann. Ein zuvor bestimmter Wochentag sollte verlässlich zur Betreuung des Pferdes zugesagt werden können. Das Putzen und Pflegen des Pferdes darf selbständig nach Absprache ausgeführt werden, das Training am Boden oder im Sattel bleibt hier aber der RB vorbehalten. Als finanzielle Beteiligung an den Kosten für das Pferd wird eine Kostenbeteiligung im Monat erwartet. Eigene Kinder dürfen mitgebracht werden, sofern die Aufsicht darüber auch während der Beschäftigung mit dem Pferd gesichert ist. Die Zusage für eine Beteiligung wird nach einem Probemonat entschieden.
In Ausnahmefällen kann über eine PB vor der Volljährigkeit gesprochen werden. Sollte nicht genügend Reit- oder Pferdeerfahrung vorhanden sein, biete ich meinen regelmäßigen Beteiligungen Unterricht auf Basis der Psyche und Verhaltensweise der Pferde mit der Kommunikation über Körpersprache am Boden und im Sattel zu besonderen Konditionen an.
Eine erste Einführung in unsere besondere Arbeit mit den Pferden ist verpflichtend.
Die Möglichkeit der regelmäßigen Beschäftigung mit dem Pferd für Kinder:
Es besteht die Möglichkeit für Kinder ab ca. 9 Jahren am Stallalltag teilzunehmen, für jüngere Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Den natürlichen Umgang mit dem Pferd erlernen, pflegen des Pferdes und helfen bei der Stallarbeit.
Ein fester Nachmittag pro Woche, normalerweise ca. 2 Stunden an einem vorher vereinbarten Nachmittag.
Das Kind darf hierbei unter meiner Aufsicht die Pferde pflegen und bei der Stallarbeit mithelfen, je nach den entsprechenden Fähigkeiten. Eventuell sind mehrere Kinder anwesend.
Ein/e Freund/in oder ein Geschwisterkind kann nach vorheriger Absprache das Kind begleiten und mit helfen, gegen einen geringen Kostenaufschlag. Die Zusage für eine Beteiligung wird nach einem Probemonat entschieden.
Eine erste Einführung in unsere besondere Arbeit mit den Pferden ist verpflichtend.
Ich biete meinen regelmäßigen Beteiligungen zusätzlich Unterricht auf Basis der Psyche und Verhaltensweise der Pferde mit der Kommunikation über Körpersprache am Boden und im Sattel zu besonderen Konditionen an.